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   BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22   

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https://dejure.org/2022,31340
BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22 (https://dejure.org/2022,31340)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22 (https://dejure.org/2022,31340)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2022 - 2 BvR 1838/22 (https://dejure.org/2022,31340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung (gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich der Wahrung prozessualer Mindestrechte; Abwesenheitsurteil; Gefahrenprognose; Belastbarkeit einer Zusicherung; Folgenabwägung ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Eilantrag betreffend Auslieferung an die Türkei nach ausländischer Verurteilung in Abwesenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 12 IRG, § 32 IRG
    Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung einer Auslieferung an die Türkei zur Strafvollstreckung - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung der Gewährung prozessualer Mindestrechte bei Verurteilung des Betroffenen in ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Untersagung einer Auslieferung an die Türkei zur Strafvollstreckung

  • rewis.io

    Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung einer Auslieferung an die Türkei zur Strafvollstreckung - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung der Gewährung prozessualer Mindestrechte bei Verurteilung des Betroffenen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung einer Auslieferung an die Türkei zur Strafvollstreckung; unzureichende fachgerichtliche Aufklärung der Gewährung prozessualer Mindestrechte bei Verurteilung des Betroffenen in ...

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Untersagung einer Auslieferung an die Türkei zur Strafvollstreckung

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung einer Auslieferung an die Türkei zur Strafvollstreckung - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung der Gewährung prozessualer Mindestrechte bei Verurteilung des Betroffenen in ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Das Oberlandesgericht könnte insbesondere seine Aufklärungspflichten hinsichtlich der Gewährung prozessualer Mindestrechte verletzt haben, zumal das ausländische Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Beschwerdeführers ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 m.w.N.; BVerfGK 6, 13 ).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Zudem könnte es an einer eigenen Gefahrenprognose des Gerichts in Bezug auf die von den türkischen Behörden angegebene Zusicherung fehlen (vgl. BVerfGE 156, 182 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

  • OLG Karlsruhe, 15.08.2023 - Ausl 301 AR 105/21

    Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in der Türkei

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar grundsätzlich anerkannt, dass die mit Auslieferungssachen befassten Gerichte auch die Wahrung der Garantie des fairen Verfahrens durch die Gerichte des ersuchenden Staates in ihrem Kernbereich als Ausfluss des Schutzes der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG zu berücksichtigen haben (siehe, insbesondere BVerfG, Beschluss vom 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14, juris Rn. 110, BVerfGE 140, 317; Beschluss vom 18.06.2019 - 2 BvR 1092/19, juris Rn. 13; Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19, juris Rn. 40, NVwZ 2020, 144 und, soweit ersichtlich, zuletzt zur fachgerichtlichen Aufklärungspflicht in Bezug auf die Gewährung prozessualer Mindestrechte BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 31.10.2022 - 2 BvR 1838/22 -, juris, jeweils mwN).
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